Hausärzt*innen

Die Zusammenarbeit mit der/dem Hausärztin(arzt) kann eine Abklärung der Motivation der/des Patient*in sein, eine*n Fachärztin(arzt) aufzusuchen. Dies beinhaltet eine kurze Beurteilung der Situation der/des Patient*in, sowie die Unterstützung bei der Erstellung der Verordnung.

Hausärzt*innen können ohne Genehmigung zur Verordnung in zeitlichen einem Rahmen von 5 Stunden eine Verordnung zur Indikationsstellung ausstellen.

Auszug aus der KBV für Soziotherapie:


"Erachtet ein*e Arzt/Ärztin, der/die keine Soziotherapie verordnen darf, diese Leistung für seine*n Patient*in als erforderlich, überweist er/sie sie/ihn zu eine*m Ärztin/Arzt oder Psychotherapeut*in mit der entsprechenden Genehmigung. 
Schafft der/die Patient*in es nicht, alleine die/den Kolleg*in aufzusuchen, greift eine Ausnahmeregelung:

Die/Der überweisende Ärztin/Arzt darf eine*n Soziotherapeut*in per Verordnung hinzuziehen, die/der die/den Patient*in erst einmal motivieren soll, eine*n Fachärztin(arzt) oder Psychotherapeut*in aufzusuchen, die/der Soziotherapie für einen längeren Zeitraum verordnen kann. 
Diese Regelung gilt ausschließlich für Ärzt*innen, da Psychotherapeut*innen nicht überweisen dürfen.

Persönliches Budget

Das persönliche Budget ist ein Geldbetrag, auf den Menschen mit Behinderungen grundsätzlich einen Rechtsanspruch haben. Sie dürfen ihn einsetzen, um sich alltäglich und regelmäßig wiederkehrende Hilfe einzukaufen. Zum Beispiel für die Haushaltsführung, die Arbeit, die Mobilität oder die Gestaltung der Freizeit. Wir helfen Ihnen bei der Antragstellung damit Sie unsere und andere Hilfen hierüber in Anspruch nehmen  können.

Spenden und Mitgliedschaft

Wir freuen uns, wenn Menschen mit und ohne Behinderung unsere Arbeit unterstützen. Dies kann in Form einer Geldspende oder einer Mitgliedschaft in unserem Verein sein. Ebenso willkommen ist eine ehrenamtliche Tätigkeit bei uns. 

Formulare

Hier können Links zu Formularen hinterlegt werden.