Hausärzten*innen
Die Zusammenarbeit mit der/dem Hausärztin(arzt) kann eine Abklärung der Motivation der/des Patient*in sein, eine*n Fachärztin(arzt) aufzusuchen fördern. Dies beinhaltet eine kurze Beurteilung der Situation der/des Patient*in, sowie die Unterstützung bei der Erstellung der Verordnung.
Hausärzt*innen können ohne Genehmigung zur Verordnung in einem zeitlichen Rahmen von 5 Stunden eine Verordnung zur Indikationsstellung ausstellen.
Formular und Abrechnung
Die/Der Ärztin/Arzt nutzt dazu das Formular 28 (Verordnung bei Überweisung zur Indikationsstellung) und rechnet für die Verordnung die Gebührenordnungsposition 30800 ab. Sie ist mit 67 Punkten (7,14 Euro) bewertet.