Fachärzt*innen für Neurologie/Psychiatrie und Psychotherapie


Soziotherapie verordnen dürfen:
Niedergelassen oder in der Klinik/Institutsambulanz  oder in Rehabilitationseinrichtungen tätige Fachärzte für Neurologie/Psychatrie oder Psychotherapie. Außerdem Fachärztin(Arzt) mit  Zusatzweiter-Bildung Psychotherapie

Die Verordnung über den max. Zeitraum der Soziotherapie ist vorab von der Krankenkasse zu genehmigen.

Die Kooperation zu psychiatrischen Fachärzt*innen beinhaltet u.a. die Motivation und Sicherstellung der ärztlichen Leistungen und ärztlich verordneten Leistungen durch ambulante Begleitung und Motivation der Patient*innen in ihrer Lebenswelt.
Sie können Ihre Patient*innen direkt bei uns anmelden.

Soziotherapie: Vergütung
Die Verordnung von Soziotherapie (GOP 30810 und 30811) wird extrabudgetär und somit zu festen Preisen vergütet.

Erstverordnung / GOP 30810: Für die Verordnung der fünf Probestunden beziehungsweise die Erstverordnung von bis zu 30 Therapieeinheiten rechnen Ärzt*innen und Psychotherapeut*innen die GOP 30810 ab. Sie ist mit 168 Punkten (18,18 Euro) bewertet.

Die Leistung umfasst nicht nur das Ausstellen der Verordnung, sondern beispielsweise auch die Unterstützung der/des Patient*in bei der Auswahl der/des Soziotherapeut*in und die Mitwirkung
an der Erstellung des Betreuungsplans.

Folgeverordnung / GOP 30811: Für die Überprüfung der Indikation zur Folgeverordnung ist die GOP 30811 berechnungsfähig. Sie ist mit 168 Punkten (18,18 Euro) bewertet und kann höchstens zweimal im Behandlungsfall berechnet werden. Aufgabe hierbei ist es unter anderem, den soziotherapeutischen Betreuungsplan zu überprüfen und anzupassen sowie den Therapieverlauf abzustimmen und zu beobachten. Bei Bedarf kann eine Folgeverordnung von bis zu 30 Therapieeinheiten erfolgen.
Auszug der KBV




Links zur Genehmigung und der Verordnung von Soziotherapie:


Genehmigung zur Verordnung von Soziotherapie KV Hessen

von der KV Hessen

Genehmigung zur Verordnung von Soziotherapie KV Rheinland - Pfalz
von der KV Rheinland - Pfalz

Verordnung Soziotherapie Formblatt 26
Formulare erhalten Sie in den regulären Bezugsquellen,
auf Wunsch kann ich es mit den notwendigen Daten,
nach einem kurzen Kennenlernen der/des Patient*innen, ausfüllen.
Die Bestätigung durch Ihre Unterschrift erfolgt
noch  vor Ort - bei Ihnen in Ihrer Praxis.

Soziotherapeutischer Betreuungsplan Formblatt 27 

Formulare erhalten Sie in den regulären Bezugsquellen, 
auf Wunsch kann ich es mit den notwendigen Daten,
nach einem kurzen Kennenlernen der/des Patient*innen, ausfüllen. 
Die Bestätigung durch Ihre Unterschrift erfolgt 
noch  vor Ort - bei Ihnen in Ihrer Praxis  


Links zu Informationen der KBV/Gemeinsamer Bundesauschuss:


PraxisWissen: Soziotherapie
von der KBV


Soziotherapie - ein Hilfsangebot für psychisch erkrankte Menschen
von der KBV

Verordnungsberechtigung für Fachärzt*innen
mit Zusatz-​Weiterbildung Psychotherapie

vom Gemeinsamen Bundesausschuss

Richtlinie Soziotherapie
vom Gemeinsamen Bundesausschuss