Psychologische Psychotherapeut*innen 


Psychologische Psychotherapeut*innen dürfen 
seit 2015 eine Soziotherapie verordnen. Voraussetzung ist eine entsprechende Genehmigung 
der Krankenkasse. 

Wir unterstützen Sie bei der Genehmigungsphase, sowie bei der Erstellung einer Verordnung.

Durch sozialpädagogische Leistungen in der Lebenswelt der Patient*innen werden (äußere) Existenznöte einer psychischen Erkrankung begleitet und bewegt. Dies kann drohender Verlust der Existenzsicherung, Wohnungsverlust, sowie Trennung/Tod in der Familie etc. Wenn erforderlich, wird eine Begleitung zur/zum Fachärztin(arzt) unterstützt. 

Links zur Genehmigung und der Verordnung von Soziotherapie:

Genehmigung zur Verordnung von Soziotherapie KV Hessen
von der KV Hessen

Genehmigung zur Verordnung von Soziotherapie KV Rheinland - Pfalz
von der KV Rheinland - Pfalz

Verordnung Soziotherapie Formblatt 26
Formulare erhalten Sie in den regulären Bezugsquellen, auf Wunsch können wir es mit den notwendigen Daten, nach einem kurzen Kennenlernen der/des Patient*in, ausfüllen.
Die Bestätigung durch Ihre Unterschrift
erfolgt noch  vor Ort - bei Ihnen in Ihrer Praxis

Soziotherapeutischer Betreuungsplan Formblatt 27 

Formulare erhalten Sie in den regulären Bezugsquellen, auf Wunsch können wir es mit den notwendigen Daten, nach einem kurzen Kennenlernen der/des Patient*in, ausfüllen. 
Die Bestätigung durch Ihre Unterschrift 
erfolgt noch  vor Ort - bei Ihnen in Ihrer Praxis  


Links zu Informationen der KBV/Gemeinsamer Bundesauschuss:


Praxis-Wissen: Soziotherapie
von der KBV


Soziotherapie - ein Hilfsangebot für psychisch erkrankte Menschen
von der KBV

Richtlinie Soziotherapie
vom Gemeinsamen Bundesausschuss

Verordnungsberechtigung für Fachärzt*innen
mit Zusatz-​Weiterbildung Psychotherapie

vom Gemeinsamen Bundesausschuss